Wer wählt eigentlich wen und warum? – Diese und noch weitere Fragen, rund um das Thema Kommunalwahl, werden wir hier in der kleinen Serie „Wissenswertes zur Kommunalwahl“ beantworten.
Weiter geht es im 4. Teil unser kleinen Serie mit dem Thema: Wird der/die Bürgermeister/in eigentlich direkt gewählt?
Der/die ehrenamtliche Bürgermeister/in wird von der neuen Gemeindevertretung während der konstituierenden Gemeindevertreter-Sitzung gewählt. In fast allen Kommunen ist es üblich, dass die Fraktion, die die meisten Stimmen bei der Kommunalwahl bekommen hat, eine Person vorschlägt, und dass dieser Vorschlag von den übrigen Fraktionen mitgetragen wird.
Die Spanne der Aufgaben einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters reichen von Repräsentationsaufgaben bis hin zur Personalverantwortung und Sachbearbeitung im Einzelfall. Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister sind in vielen Angelegenheiten erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. Dabei ist es egal, ob sie formal zuständig sind oder nicht.
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