Wer wählt eigentlich wen und warum? – Diese und noch weitere Fragen, rund um das Thema Kommunalwahl, werden wir hier in der kleinen Serie „Wissenswertes zur Kommunalwahl“ beantworten.
Weiter geht es im 3. Teil mit der Wer ist wahlberechtigt?
In Schleswig-Holstein wird in rund 1.080 Gemeinden, in den vier kreisfreien Städten Kiel, Neumünster, Lübeck und Flensburg und in den elf Kreisen gewählt.
Wer wählen darf, bekommt einige Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Für die meisten Landtagswahlen gilt, dass man 18 Jahre alt sein muss um an Wahlen teilzunehmen. Aber es gibt Ausnahmen: bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und den Bürgerschaftswahlen in Bremen und Hamburg darf man bereits wählen, wenn man 16 Jahre alt ist.
Am Wahltag sind wir alle aufgerufen, unsere Stimme in dem jeweiligen Wahllokal abzugeben. Es ist ein wichtiger demokratischer Vorgang, da sich nur so jeder einzelne Bürger an dem politischen Geschehen in unserer Gemeinde beteiligen kann, in dem er eine Wählergemeinschaft/Partei seines Vertrauens wählt. Es kommt auf jeden Einzelnen an!
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