Wer wählt eigentlich wen und warum? – Diese und noch weitere Fragen, rund um das Thema Kommunalwahl, werden wir hier in der kleinen Serie „Wissenswertes zur Kommunalwahl“ beantworten.
Weiter geht es im 2. Teil mit der Gemeindevertretung.
Was sind eigentlich die Aufgaben einer Gemeindevertretung?Wofür die Gemeindevertretung zuständig ist, dass ist in der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein festgelegt. – Ganz konkret im Paragraphen 27 (1):
Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.
Oder vereinfacht dargestellt:
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter regeln, gemeinsam mit dem Amt Kellinghusen, die Aufgaben in Hohenlockstedt. Sie entscheiden z.B., wo es Wohngebiete geben soll, wie die Wasserversorgung sichergestellt wird oder ob die Feuerwehr ein neues Einsatzfahrzeug braucht.
Da die einzelnen Aufgaben relativ umfassend sind, gibt es verschiedene Ausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse.
In Hohenlockstedt sind das folgende Ausschüsse: Personal – und Koordinierungsausschuss,
Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft, Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales, Bau- und Umweltausschuss (ab 02/2016), Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
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