Wer wählt eigentlich wen und warum? – Diese und noch weitere Fragen, rund um das Thema Kommunalwahl, werden wir hier in der kleinen Serie „Wissenswertes zur Kommunalwahl“ beantworten.
Beginnen wollen wir im 1. Teil mit dem Thema: Das Wahlsystem
Alle Gemeindevertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Dieser Zeitraum ist in diesem Jahr zu Ende. Die Wahlzeit der neu gewählten Gemeindevertretungen beginnt nach der Kommunalwahl am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.
Die zu wählenden Gemeindevertreter:innen bekommen ihre Stimmen einerseits durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, andererseits durch die Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählervereinigungen. Beim Mehrheitswahlrecht wird derjenige gewählt, der die erforderliche Mehrheit der Stimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat.
Bei der Verhältniswahl stellen die Wählervereinigungen und Parteien vor dem Wahltag für den ganzen Ort Listen zusammen. Darauf stehen die Kandidat:innen einer Wählergemeinschaft/Partei, die stellvertretend für ihre Partei in den Gemeinderat einziehen wollen. Die Wähler:innen entscheiden sich bei der Wahl zwischen den Kandidat:innen der Parteien.
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