Aufgrund einer Anfrage der Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags GmbH (sh:z), die im Zusammenhang mit einem Schreiben eines Anwohners an die Redaktion steht, nimmt der Vorsitzende Carsten Fürst der BfH-Fraktion zu den darin angesprochenen Themen und Vorwürfen wie folgt Stellung.
Für die BfH-Fraktion gehören Bürgerbeteiligung, ein respektvoller Umgang und die Sanierung der betroffenen Straßen zusammen. Zu Ihren Fragen nehme ich nach Rücksprache mit unseren anwesenden Fraktionsmitgliedern wie folgt Stellung:
Zum Verlauf der Einwohnerfragestunde
Nach den Schilderungen unserer anwesenden Mitglieder hatte sich bereits ein längerer Austausch über mehrere Fragen entwickelt, bevor auf die Geschäftsordnung hingewiesen wurde. Die Darstellung, Herr N sei unmittelbar nach seiner ersten Frage ohne weitere Gesprächsmöglichkeit unterbrochen worden, entspricht deshalb nicht unserer Wahrnehmung des Ablaufs. Nach dem uns vorliegenden Bericht bot der Vorsitzende ihm außerdem an, in der zweiten Einwohnerfragestunde weitere Fragen zu stellen.
Richtig ist: Maßgeblich ist die Geschäftsordnung, nicht eine Satzung. Sie sieht zunächst eine Frage und eine Zusatzfrage vor und ermöglicht bei verbleibender Zeit eine weitere Frage. Die Einwohnerfragestunde ist grundsätzlich zeitlich begrenzt; eine fortlaufende Aussprache über Antworten ist nicht vorgesehen. Diese Regeln sollen eine faire Beteiligung aller ermöglichen. Sie sind kein Instrument, um unbequeme Fragen abzuwehren.
Dass sich der Ton im Verlauf der Diskussion verschärft hat, bedauern wir. Auch bei unterschiedlichen Auffassungen müssen Hinweise auf Verfahrensregeln sachlich und respektvoll erfolgen. Persönlich belehrende Bemerkungen helfen dabei nicht.
Zum Vorwurf fehlender Bürgernähe
Den pauschalen Vorwurf fehlender Dialogbereitschaft weisen wir zurück. Schon die geschilderten Diskussionen zeigen, dass Fragen angehört und erörtert wurden. Daraus folgt nicht, dass jede Frage sofort abschließend beantwortet werden kann oder jede Forderung übernommen werden muss. Offene Sachfragen gehören nachvollziehbar beantwortet, gegebenenfalls schriftlich.
Unsere Haltung zur Bürgerbeteiligung ist auch durch unser Abstimmungsverhalten belegt: Die BfH-Fraktion hat sich für die Einwohnerbefragung zur Straßenfinanzierung eingesetzt und geschlossen gegen deren Aufhebung gestimmt. Die Bürgerinnen und Bürger sollten ausdrücklich auch ein Votum zur vollständigen Abschaffung der Ausbaubeiträge abgeben können.
Zu dem in der Sitzung ebenfalls erhobenen Vorwurf eines Vorwissens über Kellinghusen stellen wir klar:
Die Mitglieder der BfH-Fraktion haben erst nach dem endgültigen Beschluss der Kellinghusener Ratsversammlung von der dortigen Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung erfahren. Beim Hohenlockstedter Informationsabend hatten wir hiervon keine Kenntnis. Den Vorwurf, wir hätten den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Informationen bewusst vorenthalten, weisen wir daher entschieden zurück. Über den damaligen Kenntnisstand anderer Beteiligter können wir keine Aussage treffen.
Zum Straßenzustand und weiteren Vorgehen
Die Straßen im 4K-Bereich sind deutlich sanierungsbedürftig. Der heutige Zustand ist keine tragfähige Dauerlösung. Deshalb haben wir die grundhafte Sanierung mitbeschlossen. Die Gemeindevertretung hat den Ausbau der Küstriner Straße, der Kolberger Straße und der Kleinen Kolberger Straße am 30. Juni 2026 einstimmig beschlossen und die Amtsverwaltung mit den erforderlichen Umsetzungsschritten nach Freigabe des Haushalts beauftragt. Es geht damit nicht mehr um das Ob, sondern um die Umsetzung der beschlossenen Maßnahme.
Bei der Bewertung des bisherigen Zeitablaufs gehört allerdings auch zur vollständigen Darstellung, dass zusätzliche Fragen und Forderungen – auch von Herrn N – weitere Prüfungen und Abstimmungen ausgelöst und das Verfahren verlängert haben. Das macht Bürgerfragen nicht unberechtigt und erklärt nicht die gesamte Vorgeschichte. Es wäre aber ebenso verkürzt, den zeitlichen Verlauf ausschließlich als fehlenden Handlungswillen der Gemeinde darzustellen.
Unabhängig davon müssen Hinweise auf konkrete Gefahren ernst genommen werden. Ob die bisherigen Sicherungsmaßnahmen angesichts des aktuellen Zustands ausreichen oder kurzfristig ergänzt werden müssen, ist fachlich durch die zuständigen Stellen zu prüfen. Die Frage notwendiger Zwischenmaßnahmen darf weder mit der langfristigen Ausbauplanung noch mit der politischen Auseinandersetzung über Beiträge gleichgesetzt werden. Haushaltslage und Finanzierungsfragen sind keine ausreichende Antwort
auf konkrete Gefahrenhinweise.
Als Fraktion erwarten wir einen nachvollziehbaren aktuellen Sachstand: Welche Umsetzungsschritte sinderfolgt, welche Voraussetzungen sind noch offen und was ist der nächste Schritt? Einen verbindlichen Baubeginn oder das Ergebnis einer Verkehrssicherheitsprüfung können wir ohne entsprechende Auskunft der Verwaltung nicht nennen. Auch die im Schreiben genannten Schadensmaße und rechtlichen Bewertungen können wir nicht anstelle der zuständigen Stellen bestätigen.
Zur Antwortfrist und einer möglichen Klage
Das Schreiben ist an die Gemeinde gerichtet. Die BfH-Fraktion kann deshalb keine verbindliche Zusage machen, wann die förmliche Antwort vorliegt. Wir erwarten aber eine zeitnahe und konkrete Befassung mit den darin angesprochenen Punkten. Sollte eine abschließende Prüfung innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich sein, halten wir einen Zwischenbescheid mit Angaben zum weiteren Vorgehen für angemessen. Herr N hat selbstverständlich das Recht, sein Anliegen rechtlich überprüfen zu lassen. Eine Klageandrohung ersetzt jedoch weder die fachliche Prüfung noch die notwendigen Planungs- und
Vergabeschritte. Unser Ziel ist eine sachgerechte Lösung und die Umsetzung der beschlossenen Sanierung, nicht ein Rechtsstreit. Dafür bleiben wir zu einem sachlichen Gespräch bereit. Zugleich erwarten wir, dass der bisherige Verfahrensablauf und die jeweiligen Beiträge dazu vollständig und fair dargestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Fürst
Vorsitzender BfH-Fraktion – Bürger für Hohenlockstedt
