Sehr geehrter Herr Fürst, sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe jetzt Ihre Bürger-Info Nr. 3 / 2024 erhalten und gelesen. Ich sehe diese Bürger-Info in einem engen Zusammenhang mit der Anliegeranhörung zum Straßenausbau Kolberger- / Küstriner Straße vom 09.07.2024.
Leider sind hier einige Informationen falsch oder verkürzt dargestellt worden. Ich möchte mich nicht wie Herr Fürst (oder die gesamte BfH?, wer hat freigegeben?) an der Spaltung der Gesellschaft (Arm gegen Reich, Mieter gegen Vermieter, Gewerbe gegen arme Bürger) beteiligen. Die gesamte deutsche Politik ruft zur Einigung und nicht zur Spaltung auf!!! Und dann das.
ANTWORT Carsten Fürst: Es ist vielleicht etwas ungeschickt formuliert, aber grundsätzlich ist es sicherlich zutreffend, dass ein durchschnittlicher Grundstückseigentümer „vermögender“ ist als ein durchschnittlicher „Nicht-Grundstückseigentümer“, also ein Mieter. Und Personen mit kleinem oder mittlerem Einkommen sind eher selten in der Lage, Grundeigentum zu erwerben und wohnen deshalb öfter zur Miete als Personen mit höheren Einkommen. Diese Aussage dürfte auch für Hohenlockstedt zutreffen.
Uns ist natürlich bewusst, dass es diesbezüglich Ausnahmen gibt. Nicht jeder Grundstückseigentümer ist vermögend und es gibt auch Personen mit hohem Einkommen, die zur Miete wohnen. Aber es ist uns auch wichtig, klarzustellen, dass die Entscheidung für oder gegen Straßenausbaubeiträge auch eine soziale Komponente hat.
Es sei auch die Bemerkung erlaubt, dass nicht derjenige, der auf eine Ungleichheit hinweist, die Gesellschaft spaltet; sondern derjenige, der so handelt, dass diese Ungleichheit verfestigt oder weiter vertieft wird.
Meine sachlichen Anmerkungen:
- Eigentümer von Grundstücken können zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden, wenn sie davon einen Vorteil haben. Richtig wäre: es muss von der Gemeinde ein wirtschaftlicher Vorteil ausführlich für die Anlieger begründet werden.
ANTWORT Carsten Fürst: Ob ihre Interpretation des Begriffs „Vorteil“ richtig ist, wird die Verwaltung gerne überprüfen. Der Vorteil für die Anlieger wird von der Gemeinde in den entsprechenden Beschlüssen begründet werden.
- Nach der Lüneburger Entscheidung gibt es bei den Straßenausbaubeiträgen drei Klassen von Straßen:
1. Anliegerstraße
2. Haupterschließungsstraße
3. Hauptverkehrsstraße
Die von Herrn Fürst genannte Erschließungsstraße gibt es nur bei den Erschließungskosten und nicht bei den Straßenausbaubeiträgen.
ANTWORT Carsten Fürst: Die genannte Einteilung entspricht der Straßenbaubeitragssatzung Hohenlockstedt. Ich bitte um Verständnis, dass ich den Begriff „Haupterschließungsstraße“ zur „Erschließungsstraße“ verkürzt habe, um die Darstellung etwas übersichtlicher zu gestalten.
- Es ist zwar richtig, dass der Vermieter die Straßenausbaubeiträge nicht als Nebenkosten dem Mieter belasten darf, aber der Vermieter wird die Straßenausbaubeiträge als Werbungskosten ansetzen und über den Mietpreis an den Mieter wieder weitergeben. Der Vermieter ist nämlich gehalten, einen mittel- oder langfristigen Überschuß zu erzielen. Sonst kommt das Finanzamt und stuft die Vermietung als Liebhaberei ein und es wird nichts anerkannt.
ANTWORT Carsten Fürst: Die Darstellung zur steuerlichen Anerkennung ist so nicht richtig. Bei einer langfristigen Vermietung ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich von einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Eine „Liebhaberei“ wird nur in Ausnahmefällen anzunehmen sein.
Zudem dürfte es bei bestehenden Mietverhältnissen nicht so einfach sein, die Straßenausbaubeiträge über eine Mieterhöhung an die Mieter weiterzugeben. Die Möglichkeiten einer Mieterhöhung richten sich nach den ortsüblichen Vergleichsmieten und nicht nach den Kosten des Eigentümers. Oder mit anderen Worten: Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, braucht er dafür keine Ausbaubeiträge als Begründung.
- Das beim Verkauf einer Immobilie Ausbaubeiträge auf den neuen Eigentümer übertragen werden können ist möglich. Allerdings wird kein Käufer einen Extrabetrag dafür bezahlen. Er wird den Betrag vom Kaufpreis abziehen. Im Gegensatz zu den Erschließungskosten erfährt die Immobilie durch den Straßenausbaubeitrag keine Werterhöhung. Fragen Sie ruhig bei Immobilienmaklern nach. Ebenfalls wird an dieser Stelle auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung hingewiesen. Die wird aber mit Zinsen beaufschlagt, oder?
ANTWORT Carsten Fürst: Das ist richtig. Die Höhe der Zinsen (bisher 3 %-Punkte über Basiszins) sollte nach unseren Vorstellungen aber vermindert werden.
Ich möchte allerdings bezweifeln, dass eine ausgebaute Straße nicht zu einer Werterhöhung der Immobilie führt. Gerade auch im Hinblick, dass der Käufer dann eben nicht in naher Zukunft mit Ausbaubeiträgen rechnen muss.
- Herr Fürst führt an, dass ein steuerfinanzierter Ausbau zu einer lebenslangen Bezahlung führt. Das ist bei der Grundsteuer doch auch so! Oder soll die Grundsteuer abgeschafft werden? Übrigens, jeder neue Eigentümer zahlt ja auch die Grundsteuer.
ANTWORT Carsten Fürst: Nein, „steuerfinanzierte Bezahlung“ bedeutet ja gerade eine Finanzierung über erhöhte Grundsteuern.
- Die Gemeinde hat in den kommenden Jahren viel vor, wie Ärztezentrum, Gebäude Ganztagsbetreuung, Gemeindehaus, Lohmühlengebäude etc. Warum soll ich mich als Bürger finanziell daran beteiligen. Ich brauche für meine Kinder keine Ganztagsbetreuung, ich brauche kein Gemeindehaus, ich brauche keine Bücherei. Trotzdem bezahle ich über die Grundsteuer und meine Einkommensteuer dafür, weil es der Allgemeinheit dient. Und das soll bei Straßenausbaubeiträgen, die Straßen werden von allen Bürgern genutzt, anders sein?
ANTWORT Carsten Fürst: Gerade diese Beispiele und ihre Auffassung dazu sprechen für eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Alle diese Leistungen werden ja gerade nicht ausschließlich über Steuereinnahmen finanziert, sondern zumindest teilweise über Beiträge oder Gebühren der jeweiligen Nutzer.
- Für die Fremdfinanzierung muss die Gemeinde alle Möglichkeiten der Einnahmeerzielung ausschöpfen. Ansonsten genehmigt die Kommunalaufsicht nicht die erforderliche Kreditaufnahme. Wieso sind dann die Beitragssätze reduziert worden? Und es werden von Herrn Fürst noch weitere Absenkungen der Beitragssätze als Möglichkeit genannt. Verläßt damit die Gemeinde nicht die mit allen Möglichkeiten geforderte Einnahmeerzielung durch die Kommunalaufsicht? Diesen Widerspruch sollte Herr Fürst aufklären. Wie machen es die vielen anderen Gemeinden, die keine Straßenausbaubeiträge mehr fordern?
ANTWORT Carsten Fürst: Wie bereits in der Bürger-Info dargestellt haben diese Gemeinden entweder ausreichend finanzielle Mittel oder sie werden sowieso über Fehlbetragszuweisungen vom Land finanziert (Kiel, Lübeck, Neumünster, …).
Wir versuchen über eine Reduzierung der Beitragssätze sowohl den Interessen der Anlieger gerecht zu werden, als auch die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und die Vorgaben der Kommunalaufsicht zu berücksichtigen.
Es ist schön, dass Sie die politische Argumentation überwiegend verlassen (kleine Schlenker kommen noch vor) und zu einer sachlichen Diskussion zurückgefunden haben.
Ich habe für mich entschieden, dass ich mich zu den einzelnen Punkten nicht mehr positioniere. Ich überlasse die Interpretation der unterschiedlichen Meinungen den Bürgern.
Freuen würde ich mich, wenn Sie sich auch die Stichstraße in der Küstriner Straße (Wendehammer) ansehen würden. Auch hier ist die Tragschicht in einem guten Zustand. Alle Bauaktivitäten sind auf dem Ende schon seit Jahren abgeschlossen, und es sind somit keine Schwerlasttransporte mehr zu erwarten. Es müsste nach meinem Verständnis nur eine dünne Verschleißdecke aufgebracht werden. Somit könnten auch hier Kosten eingespart werden, wenn Sie schon mit dem Bauamt sprechen.
Aus meiner Sicht spricht vieles für eine Asphaltierung der Straßen. So könnte auch gleich der Anschlussbereich zur Memeler Straße von der Firma mit ausgebessert werden. Löcher und Bruchstellen sowie das Schotter-Dreieck wären dann behoben.
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie in Ihrer nächsten Bürger-Info meinen Bürgerbrief veröffentlichen würden. Damit würden Sie zur Offenheit zwischen Politik und Bürger einen guten Beitrag leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Neugebauer
ANTWORT Carsten Fürst:
Sehr geehrter Herr Neugebauer,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.Ich habe mir erlaubt, unsere Stellungnahmen direkt in den Text ihrer Mail einzufügen.
Wir sind gerne bereit, ihren Bürgerbrief zusammen mit unseren Antworten auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Bitte geben Sie mit einer kurzen Nachricht ihr Einverständnis dazu. Ich habe mir im Nachgang zur Anliegerversammlung noch einmal den Zustand der Küstriner Straße angesehen und bin der Meinung, dass ein Ausbau nur bis zu folgendem Abschnitt notwendig ist:
Ich werde dies mit dem technischen Bauamt kommunizieren und hoffe auf eine entsprechende Korrektur der Ausbauplanung.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Fürst