Am 3. April 2025 tagte der Personal- und Koordinierungsausschuss der Gemeinde Hohenlockstedt. Für die BfH-Fraktion nahmen Claudia Belitz-Hempel, Inke Holdorf, Dana Fürst sowie als stellvertretendes Mitglied Carsten Fürst teil. Im Mittelpunkt standen die Haushaltsplanung 2025 und die umfassende Änderung der Hauptsatzung.
Haushaltsplanung 2025: Die BfH-Fraktion brachte gemeinsam mit der CDU-Fraktion gezielte Nachfragen zum Haushaltsentwurf ein, um die Mittelverwendung transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Dabei wurden insbesondere folgende Punkte kritisch hinterfragt:
- Herkunft und Zweck von Einnahmen im Bereich Heimat- und Kulturpflege
- Deutliche Schwankungen bei Verwaltungsaufwendungen
- Steigende Kosten für Rechte und Dienste im Kulturbereich
Die Verwaltung wird gebeten, diese Fragen zu klären. Der Ausschuss empfahl den Haushaltsentwurf dennoch einstimmig zur weiteren Beratung in der Gemeindevertretung, vorbehaltlich der noch ausstehenden Antworten.
Änderung der Hauptsatzung: Digitalisierung, Transparenz und Klarstellungen: Ein zentrales Thema aus Sicht der BfH war die Beratung zur Änderung der Hauptsatzung (Nachtrag 14). Die BfH-Fraktion begrüßt die Modernisierung und die damit verbundenen Verbesserungen für die kommunale Arbeit:
Digitale und hybride Sitzungen ermöglichen:
Die neue Hauptsatzung schafft die rechtliche Grundlage, damit Gemeindevertretung und Ausschüsse künftig bei Naturkatastrophen, zum Infektionsschutz oder in ähnlichen Ausnahmesituationen auch als Videokonferenz tagen können. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gesichert und die Beteiligung aller Mitglieder auch in schwierigen Zeiten gewährleistet. Die BfH sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität und Digitalisierung im Ehrenamt.
Anpassung der Bürgermeister-Zuständigkeiten:
Die Aufgaben des Bürgermeisters bei Bau- und Naturschutzverfahren werden an die aktuelle Rechtslage angepasst und klarer gefasst. Dies sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Verwaltungshandeln.
Vertragsabschlüsse:
Die Regelungen zu Vertragsabschlüssen werden an die aktuellen Empfehlungen des Landes angepasst. Die konkrete Festlegung der Betragsgrenzen bleibt weiterhin der Gemeindevertretung vorbehalten.
Bekanntmachungen:
Die Zahl der Bekanntmachungstafeln wird auf drei reduziert (am Rathaus, am Marktplatz und am Jugendzentrum). Satzungen und wichtige Bekanntmachungen werden wie bisher auf der Amtshomepage und künftig zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht. Die BfH unterstützt diese Modernisierung, da sie die Bürgerinformation verbessert und Verwaltungsabläufe vereinfacht.
Weitere Prüfaufträge auf Initiative der BfH:
Die BfH regte an, zusätzlich zu prüfen, ob der Finanzausschuss künftig für die Übertragung und Sperrung von Haushaltsmitteln zuständig sein sollte. Dieser Punkt wird von der Verwaltung geprüft und zur weiteren Beratung vorgelegt[3].
Sonstiges:
- Die BfH griff den Vorschlag des Klimaschutzmanagers auf, die Gemeinde für das Stadtradeln anzumelden, um die Teilnahme örtlicher Vereine zu ermöglichen.
- Die Notwendigkeit der Originalunterschrift auf Einladungen wurde bestätigt und wird künftig beachtet.
Fazit: Die BfH-Fraktion sieht die beschlossenen Änderungen als wichtigen Schritt zur Modernisierung der Hauptsatzung, zur Stärkung der Transparenz und zur besseren Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Digitalisierung der Sitzungen, die klareren Zuständigkeiten und die zeitgemäße Bürgerinformation entsprechen den Zielen der BfH für eine bürgernahe, effiziente und zukunftsorientierte Gemeindearbeit.
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Diese Bürgerinformation basiert auf dem offiziellen öffentlichen Sitzungsprotokoll und den öffentlichen Sitzungsunterlagen und wurde mit Unterstützung von KI erstellt.