Als Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bürger für Hohenlockstedt (BfH) und stellvertretendes Ausschuss-Mitglied nahm ich an der öffentlichen Sitzung des Personal- und Koordinierungsausschusses teil. Diese Sitzung war aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt hin zu solider Haushaltsplanung und mehr direkter Bürgerbeteiligung in Hohenlockstedt.
Haushaltsplanung 2026 – klare Linie für 100‑Jahr‑Feier
Der Ausschuss hat einstimmig dem Entwurf der Budgetgruppe 10 „Personal- und Koordinierungs-ausschuss“ zugestimmt und der Gemeindevertretung die Annahme im Rahmen der Haushaltsberatungen empfohlen. Für die BfH ist wichtig, dass der Haushalt auf aktuellen Anmeldungen aus den Fachbereichen basiert und Abweichungen zum Vorjahr transparent bei den einzelnen Produktkonten erläutert werden.
Besonders begrüßen wir die Erhöhung des Ansatzes für „Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Mitgliedsbeiträge, Städtepartnerschaften etc.)“ auf 25.000 Euro, um die Vorbereitungen für das 100‑jährige Jubiläum der Gemeinde 2027 angemessen zu unterlegen. Aus unserer Sicht ist es richtig, bereits jetzt Vorsorge zu treffen, da Hohenlockstedt dieses Jubiläum auch finanziell gut vorbereitet begehen sollte.
Korrekte Kostenteilung beim Sicherheitsdienst
Im Ausschuss konnte ich als Schulverbandsvorsteher eine von Herrn Bujack aufgeworfene Unklarheit zur Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für den Sicherheitsdienst am Mini‑Fußballfeld aufklären. Gemeinde und Schulverband teilen sich nicht die Kosten nur für das Fußballfeld, sondern der Auftrag umfasst sowohl das Mini‑Fußballfeld des Schulverbandes als auch das Ehrenmal der Gemeinde, weshalb eine Kostenteilung von jeweils 50% vereinbart wurde.
Aus Sicht der BfH ist diese Klarstellung wichtig für Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und für ein korrektes Bild der finanziellen Verantwortlichkeiten. Wir werden darauf achten, dass derartige Kosten-aufteilungen nachvollziehbar dargestellt werden.
Einwohnerbefragung zu Straßenbaubeiträgen
Ein zentrales Thema der Sitzung war die Vorbereitung der Einwohnerbefragung zur künftigen Finanzierung des Ausbaus von Gemeindestraßen. Grundlage ist ein Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. Juli 2025, auf dessen Basis ein Fragebogenentwurf und eine Stellungnahme der Verwaltung vorlagen, mit dem Ziel, die Befragung noch vor der Sommerpause durchzuführen.
Die Befragung stützt sich auf § 16c der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und dient der Meinungs-bildung, deren Ergebnis die Gemeindevertretung bei ihren Entscheidungen angemessen berücksichtigen muss. Abgefragt wird, ob die bisherigen einmaligen Straßenbaubeiträge fortgeführt werden sollen oder ob stattdessen eine Finanzierung über eine Erhöhung der Grundsteuer erfolgen soll. Beide Varianten gewährleisten die zukünftige Handlungsfähigkeit der Gemeinde.
Was bedeutet das konkret für die Bürger?
Nach aktuellen Modellrechnungen kann die Belastung eines durchschnittlichen Einfamilienhaus-grundstücks für Straßenbaumaßnahmen heute bei bis zu 20.000 Euro liegen, wobei auf Antrag Raten-zahlungen über bis zu 20 Jahre möglich sind. Bei einem Verzicht auf Straßenbaubeiträge wäre zur Gegen-finanzierung eine Erhöhung der Grundsteuer um etwa 15% erforderlich, was für ein durchschnittliches Einfamilienhaus eine dauerhafte Mehrbelastung von rund 60 Euro pro Jahr bedeuten würde.
Alternativ könnten wiederkehrende Beiträge erhoben werden, bei denen die jährlich anfallenden Investitionskosten – abzüglich eines Gemeindeanteils – auf alle Grundstücke in der Gemeinde oder in einem Abrechnungsgebiet umgelegt werden. Diese Variante wurde vom Ausschuss allerdings verworfen, da sie mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet ist und zudem einen hohen Verwaltungsaufwand erfordert.
Verfahren und Zeitplan
Teilnehmen sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Hohenlockstedts, die zum Zeitpunkt der Befragung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vorgesehen ist, die Befragung im Mai öffentlich bekannt zu machen, die Unterlagen zu versenden und Anfang Juni eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Die eigentliche Befragung soll dann im Juni durchgeführt und das Ergebnis soll am 2. Juli 2026 in der Gemeinde-vertretung verkündet werden.
Das Ergebnis gilt als repräsentativ, wenn die jeweilige Mehrheitsentscheidung zugleich mindestens 20% der Teilnahmeberechtigten umfasst – eine Größenordnung, die sich an den Vorgaben für Bürgerentscheide orientiert.
Die Haltung der BfH: Fairness und Verantwortung
Die BfH setzt sich seit Jahren für eine ausgewogene Finanzierung ein. Bereits 2020 wurden die Beiträge deutlich gesenkt – bei Anliegerstraßen von 85 auf 60 Prozent, bei Erschließungsstraßen von 55 auf 40 Prozent und bei Hauptstraßen von 35 auf 20 Prozent, ergänzt um Ratenzahlungen über 20 Jahre. Eine vollständige Abschaffung ohne seriöse Gegenfinanzierung, wie sie 2024 von der CDU gefordert wurde, lehnen wir ab: Sie wäre verantwortungslos, da sie die Handlungsfähigkeit der Gemeinde bei wichtigen Investitionen gefährdet.
Aus Sicht der BfH ist dieser Prozess ein wichtiger Schritt hin zu mehr direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an zentralen Finanzierungsfragen der Gemeinde, und wir werden im weiteren Verfahren für eine sachliche, transparente und neutrale Information aller Beteiligten eintreten. Ich lade Sie herzlich ein, sich zu beteiligen und Ihre Stimme abzugeben. Die BfH wird das Votum der Bürgerinnen und Bürger umsetzen und für eine faire Lösung einstehen.
Carsten Fürst
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Diese Bürgerinformation basiert auf dem offiziellen öffentlichen Sitzungsprotokoll und den öffentlichen Sitzungsunterlagen und wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
